Rechtsprechung
   BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3610
BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96 (https://dejure.org/1996,3610)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.1996 - 2Z BR 117/96 (https://dejure.org/1996,3610)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 1996 - 2Z BR 117/96 (https://dejure.org/1996,3610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf grundsätzlich der Mitwirkung der übrigen Wohnungseigentümer und Teileigentümer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 19; WEG § 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 586
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 15.02.1989 - BReg. 2 Z 129/88

    Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96
    a) Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum bedarf materiellrechtlich grundsätzlich der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer; außerdem müssen die dinglich Berechtigten an einem Wohnungseigentumsrecht zustimmen, sofern ihre Rechtsstellung beeinträchtigt wird (BayObLGZ 1989, 28, 30 f. m.w.N.).

    b) Das Erfordernis der Zustimmung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer zur Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum kann jedoch abbedungen werden (BayObLGZ 1989, 28, 33).

    Offenbleiben kann, ob § 3a Abs. 1 Buchst. a bis c GO den Inhalt hat, daß die Wohnungs- und Teileigentümer für die Umwandlung von Speichern in Wohnungen ihre Mitwirkung beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vorweggenommen und dadurch das Erfordernis einer Vereinbarung abbedungen haben (vgl. BayObLGZ 1989, 28, 32) oder ob sie lediglich verpflichtet sind, der Umwandlung der Speicher in Wohnungen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zuzustimmen und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen (vgl. BayObLG WuM 1996, 357 f.).

  • BGH, 01.03.1996 - V ZR 327/94

    Anpassung des Erbbauzinses

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96
    Offenbleiben kann, ob § 3a Abs. 1 Buchst. a bis c GO den Inhalt hat, daß die Wohnungs- und Teileigentümer für die Umwandlung von Speichern in Wohnungen ihre Mitwirkung beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vorweggenommen und dadurch das Erfordernis einer Vereinbarung abbedungen haben (vgl. BayObLGZ 1989, 28, 32) oder ob sie lediglich verpflichtet sind, der Umwandlung der Speicher in Wohnungen beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zuzustimmen und die Eintragung im Grundbuch zu bewilligen (vgl. BayObLG WuM 1996, 357 f.).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93

    Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht

    Auszug aus BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 117/96
    Die Vollmacht, Änderungen der Teilungserklärung nach billigem Ermessen oder insbesondere insoweit vorzunehmen, als dadurch keinem anderen Wohnungseigentümer zusätzliche Kosten und Verpflichtungen auferlegt werden, widerspricht dem das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und ist deshalb für eine Eintragung in das Grundbuch keine geeignete Grundlage (BayObLGZ 1993, 259, 264).
  • OLG München, 05.07.2013 - 34 Wx 155/13

    Grundbucheintragung: Ausbau eines zu einer Wohnung gehörenden Speichers zu einer

    Anders als das Grundbuchamt sieht der Senat jedoch durch die Gemeinschaftsordnung die Mitwirkung der Wohnungseigentümer bei der Umwandlung von Wohnungs- in Teileigentum und umgekehrt als abbedungen an (BayObLGZ 1989, 28/31; 1997, 233/236; BayObLG ZMR 2000, 468).
  • BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97

    Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats stellt die Umwandlung eines Teileigentums in Wohnungseigentum eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums aller Wohnungs- und Teileigentümer im Sinne von §§ 873, 877 BGB dar, die deren Mitwirkung und der Eintragung in das Grundbuch bedarf (BayObLGZ 1983, 79/84; 1989, 28/30; BayObLG Rpfleger 1986, 177; MittBayNot 1991, 220; 1996, 208 f.; NJW-RR 1997, 586 f.; ebenso OLG Braunschweig MDR 1976, 1023; OLG Köln ZMR 1997, 376 f.).

    Das Erfordernis der Mitwirkung kann aber durch eine Regelung in der Teilungserklärung, die spätere Wohnungs- und Teileigentümer als Sondernachfolger von der Mitwirkung ausschließt, abbedungen werden (BayObLGZ 1989, 28/31 f.; BayObLG NJW-RR 1997, 586 f.; vgl. auch BayObLG DNotZ 1996, 208 f.).

    Ob die Entscheidung vom 13.1.1994 in Widerspruch zu den zitierten früheren Entscheidungen oder zu den Entscheidungen vom 15.2.1996 (MittBayNot 1996, 208 = DNotZ 1996, 666 = WuM 1996, 357) und vom 28.11.1996 (NJW-RR 1997, 586) steht, kann hier auf sich beruhen.

  • OLG München, 11.11.2013 - 34 Wx 335/13

    Wohnungseigentum: Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    Die Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum stellt eine Inhaltsänderung des jeweiligen Sondereigentums der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer dar (vgl. § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 2, § 15 Abs. 1 WEG) und bedarf materiell-rechtlich grundsätzlich der Mitwirkung der übrigen Wohnungs- und Teileigentümer (§ 877 i. V. m. § 873 BGB); außerdem müssen die dinglich Berechtigten zustimmen, sofern ihre Rechtsstellung beeinträchtigt wird (vgl. nur BayObLG NJW-RR 1997, 586; 1989, 28; BayObLGZ 1989, 28; KG ZWE 2011, 84/85).

    In diesem Fall ist ein Nachweis der Voraussetzungen in der Form des § 29 GBO nicht möglich (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 586; vgl. auch BayObLGZ 1993, 259/264).

  • KG, 29.11.2010 - 1 W 325/10

    Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger bei

    2 Z 129/88">Rpfleger 1989, 325, NJW-RR 1997, 586, BayObLGZ 1997, 233).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    2. Liegenschaftsrecht/WEG - Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum (BayObLG, Beschluß vom 5.1. 2000 - 2Z BR 163/99 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Johann Demharter, München) WEG § 10 Abs. 1 S. 2 Die vorweggenommene Zustimmung oder die Ermächtigung, Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum umzuwandeln, kann nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Wirkung als Inhalt des Sondereigentums vereinbart und daher auch nicht in das Grundbuch eingetragen werden (Bestätigung und Fortführung von BayObLGZ 1997, 233).

    (...) a) Der Senat hat am 24.7.1997 ( BayObLGZ 1997, 233 DNotZ 1998, 379 = MittRhNotK 1997, 360 ) entschieden, daß die vorweggenommene Zustimmung oder Ermächtigung, Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum umzuwandeln, nicht mit einer die Sondernachfolger bindenden Wirkung als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden kann; der Senat hat in dieser Entscheidung weiter ausgeführt, daß dies auch für den umgekehrten Fall der Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum gelte.

  • BayObLG, 07.07.2004 - 2Z BR 89/04

    Wohnen in Hobbyräumen

    Die Umwandlung des Inhalts des Sondereigentums bedürfte vielmehr der Mitwirkung aller Wohnungseigentümer (BayObLG WuM 1996, 357/358; NJW-RR 1997, 586/587; Staudinger/Rapp WEG § 1 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 13.03.2001 - 8 W 70/00

    Nutzung nicht genehmigter Dachwohnungen

    Auch wenn die erforderliche Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum nicht im Wege einer Vereinbarung nach § 10 Abs. 2 WEG "bewältigt" werden kann, weil das "sachenrechtliche Grundverhältnis" betroffen ist (vgl. BGHZ 130, 159 = NJW 1995, 2851; BayObLGZ 1997, 233, 238 = WuM 1997, 512, 513; KG FGPrax 1998, 94 = NZM 1998, 581 = WuM 1998, 366 = ZMR 1998, 368), sondern eine Neufassung der Teilungserklärung unter Mitwirkung aller Miteigentümer erforderlich ist (§§ 3, 4 WEG), ist die Möglichkeit eines solchen Rechtsanspruchs auf eine derartige Mitwirkung keineswegs rechtlich ausgeschlossen, ... die zitierten Passagen aus der Entscheidung des KG beziehen sich allein auf den dortigen Fall.
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 89/00

    Umwandlung eines Teileigentums in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt

    So räumt Satz 1 zwar dem Bauträger die Berechtigung zur Umwandlung in beiderlei Richtung und damit einen - verdinglichten - Anspruch gegen die übrigen Eigentümer auf Mitwirkung bei der Umwandlung ein; jedoch erlaubt die Klausel nicht zwingend auch den Schluß, dass die zukünftigen Wohnungs- und Teileigentümer für die Umwandlung ihre Mitwirkung vorweggenommen und damit das Erfordernis einer Vereinbarung abbedungen haben (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 586/587; siehe auch BayObLG WuM 1996, 357/358), zumal in Satz 3 ausdrücklich angekündigt wird, der Bauträger werde in den Kaufverträgen über die Einheiten bevollmächtigt werden, durch Änderung der Teilungserklärung (unter anderem) Wohnungseigentum in Teileigentum umzuwandeln.
  • OLG Hamm, 10.06.1999 - 15 W 11/99

    Anspruch auf Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 13.02.1998 - 2Z BR 158/97

    Falsche Eintragung eines Teileigentums als Wohnung im Sondereigentum im

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob es sich um eine Zweckbestimmung oder um einen notwendigen Teil des dinglichen Akts zur Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum handelt (vgl. dazu im einzelnen BayObLGZ 1997, 233/236).
  • OLG Celle, 30.05.2000 - 4 W 53/00

    Ungültigerklärung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Einstimmigkeitserfordernis

  • BayObLG, 27.11.1997 - 2Z BR 136/97

    Zustimmungs- und Bewilligungserfordernis bei Umwandlung von Teileigentum in

  • BayObLG, 18.05.1998 - 2Z BR 51/98

    Beurteilung von Beschluss und Nichtbeschluss bei Abstimmungen von

  • KG, 31.10.1997 - 4 U 4281/96

    Bauvoranfrage: Akquisition oder zu honorierende Architektentätigkeit?

  • AG Gießen, 12.04.2001 - 47 C 159.0/00
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht